für DJ-Dienstleistungen, fotografische Dienstleistungen sowie die Vermietung von Fotoboxen, Magic Mirrors, digitalen Audio-Gästebüchern, XXL-LOVE-Leuchtbuchstaben und weiterem Eventequipment
Markus Leiser
Am Osterfeuer 34
37176 Nörten-Hardenberg
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Stand: 23. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über:
a) Dienstleistungen als DJ, insbesondere bei Hochzeiten, Geburtstagen, Firmenveranstaltungen und sonstigen Events,
b) fotografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, Veranstaltungsfotografie, Paarshootings, Familienaufnahmen und sonstige Fotoaufträge,
c) die Vermietung und Bereitstellung von Fotoboxen, Magic Mirrors, digitalen Audio-Gästebüchern, XXL-LOVE-Leuchtbuchstaben, Hintergrundsystemen und sonstigem Eventequipment,
d) kombinierte Pakete aus mehreren der vorstehenden Leistungen.
Hierzu gehören insbesondere:
a) Veranstaltungsdatum und Veranstaltungsort,
b) Beginn und voraussichtliches Ende,
c) Ansprechpartner vor Ort,
d) Zufahrts-, Lade- und Parkmöglichkeiten,
e) vorhandene Treppen, Aufzüge oder längere Transportwege,
f) technische Besonderheiten der Location,
g) Vorgaben zu Lautstärke, Sperrzeiten oder Brandschutz,
h) geplante Programmpunkte,
i) besondere Sicherheitsanforderungen,
j) Änderungen des Veranstaltungsablaufs.
Die pauschalierte Stornierungsvergütung beträgt:
a) bei einer Stornierung bis einschließlich 180 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin:
30 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
b) bei einer Stornierung zwischen 179 und 90 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin:
50 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
c) bei einer Stornierung zwischen 89 und 42 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin:
70 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
d) bei einer Stornierung zwischen 41 und 15 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin:
85 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
e) bei einer Stornierung ab 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen beziehungsweise Nichtabnahme der vereinbarten Leistung:
90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wiedergabe von Musiktiteln abzulehnen, wenn:
a) der Titel technisch nicht verfügbar ist,
b) die Wiedergabe gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,
c) der Inhalt erkennbar diskriminierend, volksverhetzend, extremistisch oder sonst rechtswidrig ist,
d) die Wiedergabe dem zuvor vereinbarten Veranstaltungskonzept eindeutig widerspricht,
e) Sicherheits- oder Jugendschutzgründe entgegenstehen.
Der Auftragnehmer darf die Musik unverzüglich unterbrechen oder die Lautstärke reduzieren, wenn:
a) Sicherheitsrisiken bestehen,
b) technische Überlastung droht,
c) behördliche oder örtliche Vorgaben dies erfordern,
d) Gäste oder andere Personen Equipment gefährden,
e) aggressive oder unzumutbare Situationen entstehen.
Die private Nutzung umfasst insbesondere:
a) Ausdrucke und Fotobücher für den persönlichen Gebrauch,
b) Weitergabe an Familie und Freunde,
c) Veröffentlichung in privaten sozialen Netzwerken,
d) Speicherung auf privaten Geräten und Datenträgern.
Der Auftraggeber darf Mietgegenstände ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht:
a) an Dritte weitervermieten oder außerhalb der Veranstaltung überlassen,
b) öffnen, zerlegen oder reparieren,
c) technisch verändern,
d) bekleben, beschriften oder bemalen,
e) an einen anderen Veranstaltungsort verbringen,
f) unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen oder unverschlossenen Bereichen zurücklassen.
Der Arbeitsplatz muss insbesondere:
a) einen ebenen und tragfähigen Untergrund besitzen,
b) vor Niederschlag, Spritzwasser und übermäßiger Feuchtigkeit geschützt sein,
c) vor direkter starker Sonneneinstrahlung geschützt sein, soweit diese die Technik beeinträchtigen kann,
d) frei von übermäßiger Staub-, Rauch- oder Hitzeeinwirkung sein,
e) ausreichend belüftet und sicher zugänglich sein,
f) einen ordnungsgemäßen Stromanschluss gemäß Vereinbarung aufweisen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu verlassen, wenn:
a) er oder seine Mitarbeiter bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen werden,
b) eine erhebliche Gefahr für Personen oder Equipment besteht,
c) trotz Aufforderung keine angemessenen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
d) schwerwiegende gesetzliche oder behördliche Vorgaben verletzt werden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
e) soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Diese AGB sollten dem Auftraggeber vor der Buchungsbestätigung zugänglich gemacht werden, beispielsweise:
Empfohlene Formulierung in der Auftragsbestätigung:
„Die beigefügten beziehungsweise unter https://dj-goettingen.com/agb/ abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mir vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Ich hatte die Möglichkeit, diese zu lesen und zu speichern.“
Für eine werbliche Veröffentlichung von Hochzeits- oder Veranstaltungsbildern sollte zusätzlich eine gesonderte, freiwillige Einwilligung verwendet werden.
Bei Verträgen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht sicher ausgeschlossen ist, sollte zusätzlich eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular verwendet werden.