Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen als DJ, Fotograf sowie Verleih von Fotoboxen und
LOVE-Leuchtbuchstaben


Markus Leiser

Am Osterfeuer 34

37176 Nörten-Hardenberg


Stand: 16. Oktober 2025

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Markus Leiser
    (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über
    Dienstleistungen als DJ, Fotograf sowie über die Vermietung von Fotoboxen, Magic
    Mirror-Fotoboxen, digitalen Audio-Gästebüchern und XXL-LOVE-Leuchtbuchstaben.
    Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden
    schriftlich bestätigt.
  2. Vertragsabschluss und Zahlungen

    Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers
    mündlich oder schriftlich bestätigt hat. Nach der Bestätigung erhält der Auftraggeber eine
    Auftragsbestätigung sowie eine Aufforderung zur Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags zur
    Terminreservierung. Erst mit Eingang dieser Anzahlung gilt der Termin verbindlich als gebucht.
    Der Restbetrag ist – soweit nicht anders vereinbart – spätestens 7 Kalendertage nach Erhalt der
    Endrechnung, jedoch vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug auf das in der Rechnung
    angegebene Konto zu überweisen. Alle Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen
    Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sofern der
    Auftraggeber den Termin absagt oder nicht wahrnimmt.
  3. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
    Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, jedoch gelten folgende Stornobedingungen:
  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 50 % des Gesamtpreises
  • ab 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 90 % des Gesamtpreises
    Umbuchungen auf andere Termine sind grundsätzlich nicht möglich. Das Veranstaltungsdatum
    gilt als Lieferdatum.
  1. Rücktritt durch den Auftragnehmer
    Ein Rücktritt durch den Auftragnehmer ist nur bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Tod,
    behördliche Anordnung oder unvorhersehbare Ereignisse) zulässig. In diesem Fall wird der
    Auftragnehmer versuchen, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der Auftraggeber wird unverzüglich
    über den Ausfall informiert. Wird kein Ersatz gefunden, erhält der Auftraggeber bereits geleistete
    Zahlungen vollständig zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Haftung
    Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Veranstaltung entstehen,
    haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob
    fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde. Für Schäden an Equipment,
    Technik oder Datenträgern, die durch Gäste, Veranstalter oder Dritte entstehen, haftet der
    Auftraggeber. Sollte der Auftragnehmer seine Leistung aufgrund von Umständen, die er nicht zu
    vertreten hat (z. B. Stromausfall, höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Verbote,
    technische Defekte der Location), nicht oder nur teilweise erbringen können, entsteht kein
    Anspruch auf Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung. Der Auftragnehmer übernimmt keine
    Haftung für den Verlust von Daten, Bildern oder Videos, die durch Hackerangriffe, Viren,
    Serverausfälle, technische Defekte an Speichermedien oder Rechnern entstehen können. Dies
    gilt auch für defekte oder beschädigte Speicherkarten, sofern der Auftragnehmer den Verlust
    nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  3. Verpflegung, Parkplatz und Arbeitsbedingungen
    Eine anlassübliche Verpflegung (Essen und Getränke) ist vom Auftraggeber bereitzustellen,
    sofern nicht anders vereinbart. Für den Auf- und Abbau des Equipments ist ein freier, sicherer
    Zugang zum Veranstaltungsort zu gewährleisten. Bei größerer Entfernung ist vom Auftraggeber
    ein Helfer zu stellen. Ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist bereitzustellen; anfallende
    Parkgebühren trägt der Auftraggeber. Der Arbeitsplatz des DJs/Fotografen muss ausreichend
    Platz, sauberen Untergrund und gesicherte Stromanschlüsse (230 V/16 A) bieten. Das
    Equipment ist vom Auftraggeber vor Regen, Sonne und Staub zu schützen. Muss die Leistung
    wegen mangelnder Sicherheit abgebrochen werden, bleibt die volle Gage fällig. Der
    Auftraggeber ist verpflichtet, aggressives oder stark alkoholisiertes Verhalten von Gästen zu
    unterbinden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Gefahr für Personen oder Equipment die
    Leistung sofort zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht.
  4. GEMA und Genehmigungspflichten
    Alle anfallenden GEMA-Gebühren oder erforderlichen Genehmigungen trägt der Auftraggeber
    und führt diese eigenverantwortlich ab.
  5. Nutzung von Fremdtechnik
    Wenn der Auftraggeber eigene oder fremde Sound- bzw. Lichttechnik bereitstellt, übernimmt
    dieser die alleinige Verantwortung für Funktion und Sicherheit der Geräte. Der Auftragnehmer
    haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen der Klang- bzw. Lichtqualität.
  6. Datenschutz und Bildrechte
    Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung
    gemäß DSGVO. Fotos, Videos oder Tonaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten
    Personen veröffentlicht werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken durch den Auftragnehmer
    erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
  7. Änderungen und Salvatorische Klausel
    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist
    berechtigt, Equipment durch gleich- oder höherwertiges Material zu ersetzen. Sollten einzelne
    Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
    unberührt.
  8. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen, sofern gesetzlich zulässig

 

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